Heilpraktiker-Leistungen werden je nach Vertrag von privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen teilweise oder ganz erstattet, von den gesetzlichen Krankenkassen jedoch nicht.
Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den Ziffern des Regel-höchstsatzes des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).
Für Selbstzahler erfolgt die Rechnungsstellung je nach Art und Dauer der Behandlung: